Wer auf Mallorca eine Immobilie kaufen oder andere wirtschaftliche Angelegenheiten erledigen möchte, begegnet schnell drei Buchstaben: NIE. So beantragen Sie die spanische Identifikationsnummer für Ausländer – und vermeiden die Verwechslung mit der Anmeldung als Resident.
Stand: 17. Oktober 2026 · Schwerpunkt: deutschsprachige EU-Bürger auf Mallorca
Was ist eine NIE-Nummer?
NIE steht für Número de Identidad de Extranjero. Die Nummer dient spanischen Behörden dazu, ausländische Personen eindeutig zuzuordnen. Sie wird beispielsweise bei Immobiliengeschäften benötigt. Ein Antrag muss mit wirtschaftlichen, beruflichen, sozialen oder anderen nachvollziehbaren Gründen begründet werden. Wer den Antrag in Spanien stellt, darf sich dort nicht irregulär aufhalten. [1]
Zuerst klären: Nur eine Nummer oder ein längerer Aufenthalt?
Die NIE allein ist keine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis. Für EU-Bürger, die länger als drei Monate in Spanien wohnen möchten, ist die Registrierung im zentralen Ausländerregister maßgeblich. Dafür gibt es das Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión und das Formular EX-18. Die Registrierung ist innerhalb von drei Monaten nach der Einreise zu beantragen; die Bescheinigung enthält auch die NIE. Zusätzliche Voraussetzungen und Nachweise richten sich nach der persönlichen Situation. [2]
Der folgende Ablauf beschreibt die gesonderte Zuteilung einer NIE mit EX-15. Wenn Sie dauerhaft nach Mallorca ziehen, prüfen Sie zuerst, ob für Sie stattdessen die EU-Registrierung ansteht. Für Nicht-EU-Bürger gelten eigene aufenthaltsrechtliche Verfahren.
1. Einen Termin für das richtige Verfahren suchen
Nutzen Sie die offizielle Terminverwaltung Cita previa de extranjería. Wählen Sie für Mallorca die Balearen-Provinz und den angebotenen Vorgang für die Asignación de NIE. Die genaue Bezeichnung und die verfügbaren Dienststellen können im Portal variieren. Lesen Sie die dort angezeigten Hinweise, bevor Sie bestätigen. [3]
Bewahren Sie die Terminbestätigung auf. Falls kein Termin angeboten wird, prüfen Sie die offizielle Seite später erneut oder wenden Sie sich an die zuständige Dienststelle. Planen Sie einen zeitlichen Puffer vor einem Kauf- oder Notartermin ein.
2. Formular EX-15 ausfüllen
Laden Sie das aktuelle Formular EX-15 direkt vom Ministerium herunter. Es wird am Computer oder in gut lesbaren Großbuchstaben mit schwarzem Stift ausgefüllt. Tragen Sie die persönlichen Daten und eine zuverlässige Zustellanschrift ein.
Kreuzen Sie die Zuteilung der NIE an und erläutern Sie den tatsächlichen Grund auf Spanisch. Bei einem geplanten Immobilienkauf könnte die Begründung beispielsweise „Compra de un inmueble en Mallorca“ lauten. Unterschrift nicht vergessen und das Formular im Original mit einer Kopie mitnehmen. Ältere Ausfüllhilfen können von der aktuellen Formularfassung abweichen. [4]
3. Unterlagen vorbereiten
- Ausgefülltes und unterschriebenes Formular EX-15, Original und Kopie.
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis im Original und als Kopie. Bei Verwendung des Reisepasses nennt das Innenministerium eine vollständige Passkopie.
- Begründung der Antragstellung; passende Unterlagen zum konkreten Vorhaben sollten Sie bereithalten.
- Zahlungsnachweis der Gebühr 790, Código 012.
- Terminbestätigung und gegebenenfalls die zusätzlich in den Terminunterlagen verlangten Nachweise.
Bei Beantragung durch einen Vertreter ist eine ausreichende Vollmacht erforderlich, die ausdrücklich die Antragstellung umfasst. Prüfen Sie die Anforderungen vorab. [1] [5]
4. Gebühr bezahlen
Für die reine Zuteilung der NIE weist die Policía Nacional aktuell 9,84 Euro aus. Verwenden Sie das Gebührenformular Modelo 790, Código 012 und die Position Asignación de Número de Identidad de Extranjero (NIE) a instancia del interesado. Prüfen Sie vor der Zahlung den aktuell ausgewiesenen Betrag.
Die Polizeiseite nennt die Einzahlung bei Banken, Sparkassen oder Kreditgenossenschaften gegen Vorlage des Zahlungsformulars; ein eigenes Konto bei der Bank ist dafür nicht erforderlich. Klären Sie die Annahmezeiten gegebenenfalls vorab und nehmen Sie den Zahlungsbeleg zum Termin mit. Honorare privater Dienstleister kommen gegebenenfalls zusätzlich hinzu. [5] [6]
5. Antrag abgeben und Bescheinigung erhalten
Legen Sie die Unterlagen bei der zuständigen Stelle vor. Wie Sie die Bescheinigung erhalten oder abholen, klären Sie dort. Die Policía Nacional nennt eine maximale Entscheidungs- und Mitteilungsfrist von fünf Tagen ab Eingang bei der zuständigen Bearbeitungsstelle. Das ist keine Zusage, dass Sie die gesamte Abwicklung einschließlich Terminvergabe innerhalb von fünf Tagen abschließen können. [5]
Kann ich die NIE schon in Deutschland beantragen?
Wenn Sie außerhalb Spaniens wohnen, ist grundsätzlich auch der Weg über das für Ihren Wohnort zuständige spanische Konsulat vorgesehen. Prüfen Sie dessen aktuelle Termin-, Unterlagen- und Zahlungsvorgaben. Das Frankfurter Generalkonsulat nennt in seinem Merkblatt beispielsweise etwa vier Wochen Bearbeitungszeit. Diese Angabe lässt sich nicht pauschal auf alle Konsulate übertragen. [1] [7]
Check vor dem Behördentermin
- Passt der gebuchte Vorgang zu Ihrem Anliegen: NIE-Zuteilung oder EU-Registrierung?
- Stimmen Name und Dokumentennummer auf allen Formularen überein?
- Sind Unterschrift, Kopien, Termin- und Zahlungsnachweis vollständig?
- Ist der Antragsgrund konkret und wahrheitsgemäß angegeben?
Die Hinweise beschreiben den allgemeinen Ablauf. Maßgeblich sind die aktuellen Anforderungen der zuständigen Behörde und die Angaben in Ihrer Terminbestätigung.
Offizielle Quellen und Formulare
- Spanisches Innenministerium: NIE, Antragswege und Unterlagen
- Policía Nacional: Registrierung von EU-Bürgern, EX-18
- Offizielle Informationen zur Terminvergabe
- Ministerium für Migration: aktuelles EX-15
- Policía Nacional: NIE-Zuteilung und Verfahren
- Policía Nacional: aktuelle Gebühren
- Spanisches Generalkonsulat Frankfurt: NIE-Merkblatt
Quellen geprüft am 17. Oktober 2026.