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Residencia auf Mallorca beantragen: So funktioniert die EU-Registrierung

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Wer länger auf Mallorca leben möchte, begegnet schnell dem Begriff „Residencia“. Für deutsche und andere EU-Staatsbürger ist damit meist die Registrierung als Unionsbürger gemeint. Dieser Ratgeber erklärt den Ablauf, die Unterlagen und die Gebühren.

Stand: 17. Oktober 2026 · Schwerpunkt: EU-Bürger auf Mallorca. Für Staatsangehörige des EWR und der Schweiz gilt das entsprechende Registrierungsverfahren ebenfalls. Nicht-EU-Bürger müssen das für sie passende Aufenthaltsverfahren prüfen.

Was ist die „Residencia“?

Offiziell heißt die Bescheinigung Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión Europea. Sie bestätigt die Eintragung im zentralen Ausländerregister. Wer länger als drei Monate in Spanien wohnen möchte, muss die Registrierung persönlich innerhalb von drei Monaten nach der Einreise beantragen. Zuständig ist die Ausländerbehörde der Wohnprovinz beziehungsweise die entsprechende Polizeidienststelle. [1]

Eine NIE-Nummer allein ersetzt die EU-Registrierung nicht. Die Bescheinigung enthält unter anderem die NIE und die spanische Anschrift. Für die Registrierung verwenden Sie EX-18; die reine NIE-Zuteilung mit EX-15 ist ein anderes Verfahren. Lesen Sie dazu auch unseren Ratgeber zur NIE-Nummer.

1. Voraussetzungen für Ihren Fall prüfen

Die erforderlichen Nachweise hängen davon ab, wie Sie Ihren Aufenthalt finanzieren. Das Innenministerium unterscheidet insbesondere diese Fälle: [2]

  • Angestellte in Spanien: beispielsweise ein geeigneter Arbeitsvertrag oder eine Arbeitgeberbestätigung beziehungsweise ein Nachweis der Anmeldung bei der Sozialversicherung.
  • Selbstständige in Spanien: Nachweise der Tätigkeit, etwa die entsprechende steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Registrierung.
  • Personen ohne Erwerbstätigkeit in Spanien: ausreichende finanzielle Mittel für sich und gegebenenfalls die Familie sowie eine öffentliche oder private Krankenversicherung mit ausreichender Deckung in Spanien.
  • Studierende: Einschreibung, Krankenversicherung und Erklärung über ausreichende Mittel.

Bei den finanziellen Mitteln zählt die persönliche und familiäre Situation. Eine starre Summe für jeden Antragsteller wäre deshalb irreführend. Rentner können ihren Anspruch auf Krankenversorgung gegebenenfalls durch eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers nachweisen. Klären Sie die akzeptierten Unterlagen vorab. [2]

2. Den richtigen Behördentermin buchen

Beginnen Sie auf der offiziellen Seite Cita previa de extranjería. Wählen Sie die Balearen-Provinz und den angebotenen Vorgang zur Registrierung von EU-Bürgern. Achten Sie auf die Bezeichnung Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión oder den entsprechenden EU-Registrierungsvorgang. Speichern Sie die Terminbestätigung und lesen Sie die dort genannten Anforderungen. Ein Termin nur zur NIE-Zuteilung ist für dieses Anliegen nicht der richtige. [1]

3. Formular EX-18 ausfüllen

Laden Sie das aktuelle amtliche Formular EX-18 herunter. Tragen Sie persönliche Daten, Ihre spanische Anschrift und den passenden Antragsgrund ein. Eine bereits vorhandene NIE geben Sie im vorgesehenen Feld an.

Das Formular unterscheidet unter anderem Arbeitnehmer, Selbstständige, Personen mit eigenen Mitteln und Studierende. Füllen Sie es am Computer oder mit schwarzem Stift in gut lesbaren Großbuchstaben aus. Unterschrift nicht vergessen; nehmen Sie Original und Kopie mit. [3]

4. Die Unterlagen zusammenstellen

  • Ausgefülltes und unterschriebenes EX-18, Original und Kopie.
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis sowie Kopien.
  • Die zu Ihrer Situation passenden Nachweise aus Schritt 1.
  • Zahlungsbeleg für die Gebühr Modelo 790, Código 012.
  • Terminbestätigung und weitere ausdrücklich von der zuständigen Stelle verlangte Unterlagen.

Bei fremdsprachigen Urkunden prüfen Sie rechtzeitig, ob eine amtliche Übersetzung oder weitere Formalitäten erforderlich sind. Maßgeblich ist die aktuelle Anforderung der Behörde für Ihren Fall. [2]

5. Gebühr bezahlen und persönlich erscheinen

Die Policía Nacional weist für die Registrierungsbescheinigung aktuell 12 Euro aus. Nutzen Sie das Gebührenformular Modelo 790, Código 012 und die Position für das Certificado de registro de residente comunitario. Prüfen Sie den Betrag vor der Zahlung. Die Gebühr für die reine NIE-Zuteilung ist eine andere. Honorare privater Dienstleister kommen gegebenenfalls hinzu. [4]

Erscheinen Sie persönlich mit Ihren Unterlagen. Bei erfüllten Voraussetzungen sieht das Verfahren die unmittelbare Ausstellung vor. Das ist keine Zusage für einen sofort verfügbaren Termin und ersetzt keine fehlenden Nachweise. [1]

Und nach der Registrierung?

Die EU-Registrierung dokumentiert ein Aufenthaltsrecht, dessen Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Sie ist nicht mit der Aufenthaltserlaubnis eines Drittstaatsangehörigen gleichzusetzen. Für Familienangehörige ohne EU-Staatsangehörigkeit kann ein gesondertes Verfahren erforderlich sein. Nach fünf Jahren rechtmäßigen, ununterbrochenen Aufenthalts kommt grundsätzlich ein Daueraufenthaltsrecht in Betracht; dafür kann der entsprechende Nachweis beantragt werden. [5]

Praktischer Tipp: Vergleichen Sie Ihre vollständige Terminmappe kurz vor dem Behördengang noch einmal mit der Terminbestätigung. Falsches Formular, fehlender Zahlungsbeleg oder unvollständige Kopien lassen sich so rechtzeitig erkennen.

Offizielle Quellen und Formulare

  1. Policía Nacional: EU-Registrierung, Fristen und Antrag
  2. Spanisches Innenministerium: Voraussetzungen und Nachweise
  3. Ministerium für Migration: Formular EX-18
  4. Policía Nacional: aktuelle Gebühren
  5. BOE: Real Decreto 240/2007, Artikel 7, 8 und 10

Quellen geprüft am 17. Oktober 2026. Der Artikel beschreibt den allgemeinen Ablauf; maßgeblich sind die aktuellen Behördenanforderungen und Ihre persönliche Situation.